Zahnmedizinische Fachangestellte (m/w/d)
Der/Die Zahnmedizinische Fachangestellte ist das Bindeglied zwischen Zahnarzt und Patient. Er/Sie betreut Patienten vor, während und nach der Behandlung und assistiert dem Zahnarzt bei der Behandlung. Er/Sie kümmert sich um die Praxishygiene und Instrumentenaufbereitung. Sein/Ihr handwerkliches Geschick stellt er/sie bei der Arbeit im Zahnarztlabor unter Beweis. Ebenso unterstützt er/sie bei der Anfertigung von Röntgenaufnahmen. Im Verwaltungsbereich wirkt er/sie bei der Dokumentation, der Terminplanung und der Organisation von Praxisabläufen mit.
Ausbildungsbetriebe: Zahnarztpraxen, Zahnkliniken und Kieferorthopädische Praxen
1. Pflichtbereich: | 1. Jahr | 2. Jahr | 3. Jahr |
– Allgemeiner Bereich: | |||
Religionslehre: |
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1
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1
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Deutsch: |
1
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1
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1
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Gemeinschaftskunde: |
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1
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1
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Englisch: |
1
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1
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1
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Wirtschaftskompetenz: |
1
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1
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1
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– Berufsfachliche Kompetenz |
7
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7
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7
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Projektkompetenz | |||
2. Wahlpflichtbereich: nach Bedarf bis zu |
1
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1
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1
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Der Unterricht in Berufsfachlicher Kompetenz erfolgt in Lernfeldern. Die Projektkompetenz wird integrativ in der Berufsfachlichen Kompetenz unterrichtet. In Projekten wird das selbstständige planen und Arbeiten, sowie das Arbeiten im Team geschult. Alle Fächer der Stundentafel (auch Projektkompetenz) werden mit einer eigenen Note im Zeugnis ausgewiesen.
Folgende Lernfelder werden im Bereich Berufsfachliche Kompetenz unterrichtet:
1. Ausbildungsjahr:
- Die Rolle im Ausbildungsbetrieb mitgestalten
- Patienten empfangen und begleiten
- Hygienemaßnahmen organisieren und Medizinprodukte aufbereiten
- Patienten bei der Kariestherapie begleiten
2. Ausbildungsjahr:
- Patienten bei endodontischen Behandlungen begleiten
- Patienten bei chirurgischen Behandlungen begleiten
- Medizinische Notfälle begleiten
- Patienten bei parodontologischen Behandlungen begleiten
- Praxisbedarf beschaffen und verwalten
3. Ausbildungsjahr:
- Patienten bei prophylaktischen und kieferorthopädischen Behandlungen begleiten
- Patienten bei prothetischen Behandlungen begleiten
- Bildgebende Verfahren und Strahlenschutzmaßnahmen anwenden
- Arbeitsprozesse organisieren und optimieren
Die Prüfungen werden vom Prüfungsausschuss der zuständigen Landes- bzw. Bezirkszahnärztekammer unter Beteiligung der Berufsschule in den Räumen der Berufsschule durchgeführt.
Prüfungen:
GAP1 – nach 18 Monaten, schriftliche Prüfung im multiple Choice Verfahren.
GAP2 und Abschlussprüfung – am Ende des 3. Ausbildungsjahres.
(GAP= gestreckte Abschlussprüfung)
Die Landeszahnärztekammer bietet zahlreiche Fortbildungskurse und Module im Bereich Prophylaxe und Praxisverwaltung, die neue, interessante Tätigkeitsfelder eröffnen. Diese Kurse bieten Aufstiegsmöglichkeiten zur Zahnmedizinischen Prophylaxeassistentin (ZMP), -Fachassistentin (ZMF), -Verwaltungsassistentin (ZMV) bis hin zur Dentalhygienikerin (DH) mit vielfältigen selbstständigen Arbeitsfeldern.