Praxisanleiter*in für Pflegeberufe
Die Ausbildung an der Berufsfachschule dauert ein Schuljahr und umfasst 340 Unterrichtsstunden. Der Unterricht wird in Teilzeitform angeboten.
Der erfolgreiche Abschluss der Weiterbildung befähigt den Teilnehmer Auszubildende in der ambulanten und stationären Alten- und Krankenpflege unter berufspädagogischen Gesichtspunkten berufliche Kompetenzen zu vermitteln. Er erwirbt Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten der Mitarbeiterführung, der Mitarbeiterschulung und bei der Einarbeitung von Auszubildenden, Mitarbeitern und Hilfskräften.
Die Fachweiterbildung orientiert sich nach den aktuellen Empfehlungen zur Praxisanleitungsweiterbildung und nach dem Pflegeberufegesetz.
Der Unterricht richtet sich nach den vom Kultusministerium erlassenen Bildungs- und Lehrplänen. Die Fächer sind in Pflichtbereich und Wahlpflichtbereich gegliedert und findet an einem Werktag in der Woche statt.
Inhaltliche Schwerpunkte:
- Ausbildung planen und durchführen
- Leistung bewerten
- Lernortkooperation gestalten
- Ausbildung begleiten
- Fachpraktische Übungen
Die Abschlussprüfung besteht aus einer schriftlichen Prüfung im Lernbereich „Die Ausbildung planen und durchführen“ und gegebenenfalls einer mündlichen Prüfung. Die mündliche Prüfung kann sich auf alle Pflichtbereiche erstrecken.
Kosten: Kein Schulgeld; Kostenersatz von 25,00 € je Schulhalbjahr; zuzüglich Bücher, Material, Lerngänge und Betriebsbesichtigungen
Aufnahmevoraussetzungen
- eine abgeschlossene Berufsausbildung als Altenpfleger/in, Krankenschwester/- pfleger, Kinderkrankenschwester/-pfleger; Pflegefachfrau/-mann oder Heilerziehungspfleger/in sowie eine einschlägige berufliche Tätigkeit von mindestens zwei Jahren,
- bei Bewerberinnen und Bewerbern, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, für den Besuch der Fachschule ausreichende deutsche Sprachkenntnisse.
Zur Anmeldung wird benötigt:
- Lebenslauf in tabellarischer Form mit Angaben über den bisherigen Bildungsweg und die ausgeübte Berufstätigkeit
- Beglaubigte Kopie des/der Berufsabschlusszeugnisse(s)
- Beglaubigte Kopie der Berufsurkunde
- Aktueller Beschäftigungsnachweis
- Erklärung, ob und gegebenenfalls an welcher Berufsfachschule:
- die Bewerberin oder der Bewerber schon einmal an einem Aufnahmeverfahren teilgenommen hat und
- gegebenenfalls an welche Berufsfachschule die Bewerberin oder der Bewerber ebenfalls einen Aufnahmeantrag gerichtet hat.