Maschinen- und Anlagenführer (m/w/d) für Lebensmitteltechnik
Zum Aufgabenfeld von Maschinen- und Anlagenführern (m/w/d) gehört es, Maschinen in Betrieb zu nehmen, diese umzurüsten. zu warten und zu reparieren. Unter anderem sind sie an Fertigungslinien, Abfüllanlagen und Verpackungsmaschinen für den reibungslosen Ablauf der Produktion mitverantwortlich. In der 2-jährigen Ausbildung zum Maschinen- und Anlagenführer sind sie in industriellen Produktionsbetrieben unterschiedlicher Lebensmittelbranchen und lernen dort Maschinen und Anlagen bis in kleinste Detail kennen.
Die Maschinen – und Anlagenführer absolvieren ihre Ausbildung gemeinsam mit den Fachkräften für Lebensmitteltechnik. Der Bildungsplan in den ersten beiden Jahren bis zur Prüfung ist identisch
Ausbildungsbetriebe:
Betriebe aus der
- Getreide- und Cerealienindustrie
- Backwaren- und Backmittelindustrie
- Fleisch- und Wurstwarenindustrie
- Getränke- und Getränkezulieferindustrie
- Gewürz- und Würzmittelindustrie
- Milch- und Milchprodukteindustrie
- Konserven- und Tiefkühlkostindustrie
sowie weiteren Bereichen der LM-Verarbeitung bilden Maschinen- und Anlagenführer aus.
Die Beschulung erfolgt in Form von Blockunterricht; i.d.R. 3 Blöcke à 4 Wochen mit ca. 34 Std./Woche.
Unterrichtsfächer: | 1. Jahr | 2. Jahr | 3. Jahr |
Unterricht in Lernfeldern | 24 | 24 | 24 |
weitere Unterrichtsfächer: | |||
Computertechnik | (3) | (3) | (3) |
Religion | 1 | 1 | 1 |
Deutsch | 3 | 3 | 3 |
Gemeinschaftskunde | 3 | 3 | 3 |
Wirtschaftskunde | 3 | 3 | 3 |
Summe: | 34 | 34 | 34 |
Unterrichtsinhalte (exemplarisch):
- Untersuchen von Lebensmittelinhaltsstoffen
- Vorbehandeln, Konservieren und Verpacken von Lebensmitteln
- Herstellen von Getränken
- Reinigen, Pflegen und Warten von Produktionsanlagen
- Lagern von Lebensmitteln und Materialien
- Prüfen und Sichern der Lebensmittelqualität
- Steuern und Kontrollieren von Verpackungsprozessen
Die Prüfung wird vom Prüfungsausschuss der jeweiligen IHK unter Beteiligung der Berufsschule durchgeführt.
Zwischenprüfung:
Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes ist eine Zwischenprüfung durchzuführen. Sie soll zu Beginn des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden. Der Prüfling soll in insgesamt höchstens drei Stunden eine praktische Aufgabe durchführen sowie in insgesamt höchstens 60 Minuten Aufgaben, die im Zusammenhang mit der praktischen Aufgabe stehen, schriftlich bearbeiten.
Hierfür kommt schwerpunktorientiert insbesondere in Betracht:
- Positionieren von Maschinenelementen,
- Vorbereiten von Maschinen und Anlagen für die Produktion oder
- Einstellen und Kontrollieren von Maschinen- und Anlagenelementen
Abschlussprüfung:
Schriftlich
- Produktionstechnik: 120 Minuten
- Produktionsplanung: 90 Minuten
- Wirtschafts- und Sozialkunde: 60 Minuten
Praktisch
Der Prüfling soll im praktischen Teil der Prüfung in höchstens sieben Stunden bis zu zwei praktische Aufgaben durchführen.
Hierfür kommen insbesondere in Betracht:
- Einrichten, Inbetriebnehmen und Bedienen einer Maschine oder Anlage,
- Umrüsten, Inbetriebnehmen und Bedienen einer Maschine oder Anlage oder
- Durchführen einer vorbeugenden Instandsetzung einschließlich der Inbetriebnahme.
Dabei soll der Prüfling zeigen, dass er Arbeitsabläufe planen, Werkzeuge, Betriebs- und Hilfsstoffe festlegen, Messungen durchführen, technische Unterlagen nutzen, Prozesse steuern, Qualitätsprüfungen, Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit sowie zum Umweltschutz durchführen kann. Bei der Aufgabenstellung ist der Ausbildungsschwerpunkt zu berücksichtigen.
Abschlusszeugnis: Maschinen- und Anlagenführer; Zeugnis der IHK
Darauf aufbauend kann die Ausbildung als Fachkraft für Lebensmitteltechnik weitergeführt werden.