Leitung einer Pflege- und Funktionseinheit
Die Ausbildung an der Fachschule für Weiterbildung in der Pflege in Teilzeitform befähigt die Schülerinnen und Schüler des Schwerpunkts Leitung einer Pflege- und Funktionseinheit, in stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen eine Pflege- und Funktionseinheit selbstständig zu leiten und dabei die pflegerischen Arbeitsabläufe zu planen, zu organisieren, zu realisieren und zu kontrollieren und die Methoden der Qualitätssicherung anzuwenden. Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten in Mitarbeiterführung und Anleitung von Auszubildenden und Hilfskräften befähigen die Schülerinnen und Schüler beider Schwerpunkte, im kooperativen Zusammenwirken aller Beteiligten die Leistungsfähigkeit der Organisationseinheit und damit auch die Lebensqualität der zu betreuenden alten Menschen zu erhöhen.
Der Unterricht richtet sich nach den vom Kultusministerium für die Fachschule für Weiterbildung in der Pflege erlassenen Bildungs- und Lehrplänen.
1. Pflichtbereich | 1. Jahr | 2. Jahr |
Lernbereich I | ||
Datenverarbeitung und Dokumentation | 2 | 2 |
Berufs- und Arbeitspädagogik | 2 | 2 |
Lernbereich II | ||
Gerontologie | 1 | 1 |
Gerontopsychiatrie | 1 | 1 |
Pflegewissenschaft und Qualitätsmanagement | 1 | 1 |
Lernbereich III | ||
Organisation und Führung mit Übungen | 2 | 3 |
Wirtschaft und Recht | 2 | 1 |
2. Wahlpflichtbereich | 1 | 1 |
3. Praxis in Einrichtungen (1) | ||
4. Wahlbereich (2) |
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a.) Berufliche Handlungskompetenz
b.) Zusatzunterricht zum Erwerb der Fachhochschulreife |
2
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2
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Deutsch | 2 | 2 |
Englisch | 3 | 3 |
Mathematik | 3 | 3 |
Die Abschlussprüfung besteht aus der schriftlichen Prüfung, der mündlichen Prüfung und der Facharbeit. Die Abschlussprüfung wird an der Fachschule für Weiterbildung in der Pflege abgenommen.
Schriftliche Prüfungsarbeiten sind in folgenden Fächern zu fertigen:
im Schwerpunkt Leitung einer Pflege- und Funktionseinheit:
- Organisation und Führung mit Übungen (Arbeitszeit 180 Minuten)
- Berufs- und Arbeitspädagogik (Arbeitszeit 120 Minuten)
- Gerontopsychiatrie (Arbeitszeit 120 Minuten)
Die Facharbeit ist im Schwerpunkt Leitung einer Pflege- und Funktionseinheit im Fach „Organisation und Führung mit Übungen“ anzufertigen. In ihr soll die Schülerin oder der Schüler anhand eines Fallbeispiels die erworbenen Kenntnisse berufsbezogen umsetzen.
Die Themen für die Facharbeit werden im Rahmen der Bildungs- und Lehrpläne auf Vorschlag der Schülerin oder des Schülers von der Schule in Absprache mit der Einrichtung spätestens sechs Monate vor Ende der Ausbildung festgelegt.
Nach Bekanntgabe des Themas an die Schülerin oder den Schüler beträgt die Bearbeitungszeit mindestens drei Monate. Die Facharbeit ist bis zu einem vom Schulleiter festgesetzten Zeitpunkt vorzulegen.
Die mündliche Prüfung kann sich auf alle Pflichtfächer erstrecken. Im Schwerpunkt Leitung einer Pflege- und Funktionseinheit muss jeder Prüfling im Fach „Wirtschaft und Recht“ geprüft werden. Die Prüfung dauert in der Regel ca. 20 Minuten.
Praxis in Einrichtungen (1) erfolgen mit mindestens 200 Stunden in der ambulanten Pflege und 200 Stunden in der stationären Pflege. Bei der Teilnahme im Wahlfach zusätzlich 100 Stunden im Pflegemanagement.
Im Wahlfach (2) „Berufliche Handlungskompetenz“ erfolgt eine zusätzliche mündliche Prüfung im Wahlfach (Präsentationsprüfung) und ein mündliches Kolloquium.
Die Teilnahme im Wahlbereich wird mit einem Weiterbildungszeugnis zur „Leitung des ambulanten und stationären Pflegedienstes in der Altenhilfe“ bescheinigt.