Leitung einer Pflege- und Funktionseinheit
Die Ausbildung an der Fachschule für Weiterbildung in der Pflege in Teilzeitform befähigt die Schülerinnen und Schüler des Schwerpunkts Leitung einer Pflege- und Funktionseinheit, in stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen eine Pflege- und Funktionseinheit selbstständig zu leiten und dabei die pflegerischen Arbeitsabläufe zu planen, zu organisieren, zu realisieren und zu kontrollieren und die Methoden der Qualitätssicherung anzuwenden. Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten in Mitarbeiterführung und Anleitung von Auszubildenden und Hilfskräften befähigen die Schülerinnen und Schüler beider Schwerpunkte, im kooperativen Zusammenwirken aller Beteiligten die Leistungsfähigkeit der Organisationseinheit und damit auch die Lebensqualität der zu betreuenden alten Menschen zu erhöhen.
Der Unterricht richtet sich nach den vom Kultusministerium für die Fachschule für Weiterbildung in der Pflege erlassenen Bildungs- und Lehrplänen. Der Weiterbildungskurs hat einen theoretischen Umfang von 960 Stunden und wird durch 400 Praxisstunden in ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen ergänzt. Der Unterricht findet an zwei Werktagen statt.
Mit dem Absolvieren des Schwerpunkts Leitung einer Pflege- und Funktionseinheit sind die Voraussetzungen für die Anerkennung als verantwortliche Pflegekraft im Sinne von § 71 Abs. 3 SGB XI erfüllt.
Inhaltliche Schwerpunkte:
- Datenverarbeitung und Dokumentation
- Berufs- und Arbeitspädagogik
- Gerontologie
- Gerontopsychiatrie
- Pflegewissenschaft und Qualitätsmanagement
- Organisation und Führung mit Übungen
- Berufliche Handlungskompetenz (Wahlfach)
- Fachpraxis
Die Abschlussprüfung besteht aus
– der schriftlichen Prüfung,
– der mündlichen Prüfung
– und der Facharbeit.
Die Abschlussprüfung wird an der Fachschule für Weiterbildung in der Pflege abgenommen.
Praxis in Einrichtungen erfolgen mit mindestens 200 Stunden in der ambulanten Pflege und 200 Stunden in der stationären Pflege. Bei der Teilnahme im Wahlfach zusätzlich 100 Stunden im Pflegemanagement.
Im Wahlfach „Berufliche Handlungskompetenz“ erfolgt eine zusätzliche mündliche Prüfung im Wahlfach (Präsentationsprüfung) und ein mündliches Kolloquium.
Die Teilnahme im Wahlbereich wird mit einem Weiterbildungszeugnis zur
„Leitung des ambulanten und stationären Pflegedienstes in der Altenhilfe“
bescheinigt.
Kosten: Kein Schulgeld; Kostenersatz von 25,00 € je Schulhalbjahr; zuzüglich Bücher, Material, Lerngänge und Betriebsbesichtigungen
Aufnahmevoraussetzungen
Voraussetzungen für die Aufnahme in die Fachschule für Weiterbildung in der Pflege sind:
- eine abgeschlossene Berufsausbildung als Altenpfleger/in, Krankenschwester/- pfleger, Kinderkrankenschwester/-pfleger, Pflegefachfrau/-mann oder Heilerziehungspfleger/in sowie eine einschlägige berufliche Tätigkeit von mindestens zwei Jahren,
- bei Bewerberinnen und Bewerbern, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, für den Besuch der Fachschule ausreichende deutsche Sprachkenntnisse.
Zur Anmeldung wird benötigt:
- Lebenslauf in tabellarischer Form mit Angaben über den bisherigen Bildungsweg und die ausgeübte Berufstätigkeit
- Beglaubigte Kopie des Berufsabschlusszeugnisses
- Beglaubigte Kopie der Berufsurkunde
- Aktueller Beschäftigungsnachweis
- eine Erklärung:
- ob und gegebenenfalls an welcher Fachschule für Weiterbildung in der Pflege die Bewerberin oder der Bewerber bereits an einem Aufnahmeverfahren teilgenommen hat,
- ob und gegebenenfalls an welche Fachschule für Weiterbildung in der Pflege die Bewerberin oder der Bewerber ebenfalls einen Aufnahmeantrag gerichtet hat.