Fachpraktiker (m/w/d) Küche
Die Sonderberufsschule Hauswirtschaft ist eine 3-jährige Teilzeitschule. Sie ist eine Sonderform der Berufsschule: es werden hier berufsschulpflichtige (Lern-) Behinderte aufgenommen, die eine Ausbildung für Behinderte gemäß §48 BBiG angetreten bzw. eine Arbeit aufgenommen haben. Die Schüler/-innen werden dabei in ihrer betrieblichen Ausbildung von der Sonderberufsschule begleitet.
Im Unterricht der Schule vertiefen die Schüler/-innen ihre Allgemeinbildung und erwerben die für die Berufsausübung erforderlichen fachtheoretischen Kenntnisse.
Da die Schule eine Sonderschule ist, hat sie auch – gegenüber der Bildungsgänger der sonstigen Berufsschule – besondere Ziele:
- Befähigung zu einem Abschluss in einem Ausbildungsberuf gemäß § 48 BBiG.
- Förderung und Stabilisierung der Persönlichkeit des (lern-) behinderten Jugendlichen.
Ausbildungsbetriebe: Die Vermittlung erfolgt in der Regel über die Agentur für Arbeit.
10 Stunden Unterricht an 1,5 Tagen pro Woche.
Unterrichtsfächer: 1. Pflichtbereich
1. Jahr | 2. Jahr | 3. Jahr | |
Allgemein bildender bereich: | |||
Religion | 1 | 1 | 1 |
Deutsch | 1 | 1 | 1 |
Wirtschaftskunde | 1 | 1 | 1 |
Gemeinschaftskunde | 1 | 1 | 1 |
Fachtheoretischer Bereich: | |||
Fachkunde/Technologie | 1 | 1 | 1 |
Mathematik/Fachrechnen | 1 | 1 | 1 |
Praktische Fachkunde | 4 | 4 | 4 |
Summe:
|
10 | 10 | 10 |
Unterrichtsinhalte:
- Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht
- Kennenlernen des Ausbildungsbetriebs
- Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
- Umweltschutz
- Umgang mit Gästen
- Arbeitsplanung; Einsetzen von Geräten, Maschinen und Gebrauchsgütern
- Hygiene
- Warenwirtschaft
- Anwenden einfacher arbeits- und küchentechnischer Verfahren
- Verarbeiten von pflanzlichen Nahrungsmitteln
- Vor- und Zubereitungsarbeiten in der kalten Küche
- Herstellen von Grundsuppen und Grundsoßen
- Verarbeiten von Fleisch, Geflügel, und Fisch
- Zubereiten einfacher Speisen aus Molkereiprodukten und Eiern
- Herstellen und Anrichten von einfachen Frucht- und Süßspeisen
- Verarbeiten und Anrichten von Halbfertig- und Fertigprodukten
Die Prüfung wird vom Prüfungsausschuss der IHK unter Beteiligung der Berufsschule durchgeführt.
Abschlussprüfung:
1. schriftlicher Teil:
- Wirtschaftskunde
- Gemeinschaftskunde
- Fachkunde
- Fachrechnen
- Deutsch
2. praktischer Teil:
- Nahrungszubereitung
Abschlusszeugnis:
Mit dem erfolgreichen Abschluss der Sonderberufsschule Hauswirtschaft und der Ausbildung im Betrieb erwerben die Absolventen den Status Fachwerker (m/w/d) und erhalten ein Zeugnis der Industrie- und Handelskammer. Gleichzeitig wird ein dem Hauptschulabschluss gleichwertiger Bildungsstand zuerkannt.
- Ausbildung bis zum Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf