Fachverkäufer (m/w/d) im Lebensmittelhandwerk (Fleischerei)
- Berufsbildung
- Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes
- Arbeits- und Tarifrecht
- Unfallverhütung, Umweltschutz und rationelle Energieverwendung
- Ausführen von Hygienemaßnahmen
- Anwenden lebensmittel- und gewerberechtlicher Vorschriften
- Ernährungslehre
- Bedienen und Pflegen von Arbeitsgeräten, Maschinen und Anlagen im Verkaufsbereich
- Lagern und Kontrollieren von Waren
- Warenkunde und Umgang mit Waren
- Umgang mit Kunden
- Präsentieren von Waren und Dekorieren
- Werbung und Verkaufsförderung
- Warenangebote, Preisbildung und Auszeichnung
- Beraten und Bedienen von Kunden
- Verpacken und Ausliefern von Waren
- Geld- und Geschäftsverkehr
- Grundlagen der Kalkulation
Ausbildungsbetriebe: Fleischereien, LM-Discounter
8-10 Stunden Unterricht an 1-2 Tagen pro Woche
Unterrichtsfächer: 1. Pflichtfächer
1. Jahr | 2. Jahr | 3. Jahr | |
Allgemeiner Bereich: | |||
Ethik | 1 | 1 | 1 |
Deutsch | 1 | 1 | 1 |
Gemeinschaftskunde | 1 | 1 | 1 |
Wirtschaftskunde | 1 | 1 | 1 |
Fachlicher Bereich: | |||
Technologie | 3,5 | 3 | 3 |
Dekoratives Gestalten | – | 1 | 1 |
Technische Mathematik | 1,5 | 1 | 1 |
Technologiepraktikum | 2 | 2 | 2 |
Summe:
|
11 | 11 | 11 |
2. Wahlpflichtfächer:
- Computertechnik
- Stützunterricht
Die Prüfung wird vom Prüfungsausschuss unter der Beteiligung von Meister-, Gesellen- und Lehrerbeisitzern durchgeführt.
Zwischenprüfung:
Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes wird vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres eine Zwischenprüfung durchgeführt. Sie besteht aus einer praktischen und einer schriftlichen Prüfung und erstreckt sich auf die Ausbildungsinhalte der betrieblichen Ausbildung und den Lehrstoff des Berufsschulunterrichts, soweit er für die Berufsausbildung wesentlich ist.
Abschlussprüfung:
1. schriftlicher Teil: Zum Nachweis der Kenntnisse soll der Prüfling in den Prüfungsfächern Technologie, Technische Mathematik, Dekoratives Gestalten sowie Wirtschafts- und Sozialkunde schriftlich geprüft werden.
2. praktischer Teil: Zum Nachweis der Fertigkeiten soll der Prüfling verschiedene Arbeitsproben durchführen.
Schwerpunkte:
- Beraten von Kunden und Verkaufen von Waren unter Berücksichtigung lebensmittelrechtlicher Vorschriften
- Annehmen und Bearbeiten einer Bestellung unter Berücksichtigung spezieller Kundenwünsche
- Dekorieren und verkaufsförderndes Präsentieren von Waren
- Dekoratives Herrichten von Waren als Präsent
- Portionieren und verkaufsgerechtes Herrichten von Waren
- Herrichten und Dekorieren einer Platte
Abschlusszeugnis: Fachverkäufer (m/w/d) im Nahrungsmittelhandwertk(Fleischerei)
- Verkaufsleiter (m/w/d)
- Erstverkäufer (m/w/d)
- Filialleiter (m/w/d)
- LM-Techniker (m/w/d)