Berufskolleg Pharmazie (BKPH)
Der zweijährige Lehrgang am Berufskolleg für pharmazeutische Assistenten/Assistentinnen beinhaltet berufstheoretische und berufspraktische Fächer. Neben dem Theorieunterricht erfolgt in den Ferien ein 160-stündiges Praktikum in einer Apotheke. Im Anschluss wird eine Prüfung durchgeführt.
Nach erfolgreich bestandener 1. Prüfung folgt ein halbjähriges Praktikum in einer Apotheke. Nach bestandener 2. Prüfung kann die Erlaubnis für eine Tätigkeit als pharmazeutisch-technischer Assistent/ pharmazeutisch-technische-Assistentin beim Regierungspräsidium beantragt werden.
Die Aufnahme zum BKPH erfolgt zunächst auf Probe. Sind die Noten des Halbjahreszeugnisses so, dass der Schüler / die Schülerin damit nicht versetzt werden würde, ist die Probezeit nicht bestanden.
Die Schülerin, der Schüler muss dann nach Beschluss der Klassenkonferenz die Schule verlassen.
Ausnahmsweise kann die Klassenkonferenz einem Schüler, der die Probezeit nicht bestanden hat, das Verbleiben am Berufskolleg erlauben.
Für die Teilnahme am Zusatzunterricht zum Erwerb der Fachhochschulreife gilt das erste Schulhalbjahr als Probezeit. Die weitere Teilnahme am Zusatzunterricht setzt voraus, dass in den Fächern des Zusatzunterrichts mindestens der Durchschnitt von 3,5 erreicht wurde.
Pflichtfächer:
Allgemeiner Bereich:
- Religionslehre
- Deutsch I
- Englisch I
- Wirtschafts- und Sozialkunde
Fachtheoretischer Bereich:
- Arzneimittelkunde
- Allgemeine und pharmazeutische Chemie
- Galenik
- Botanik und Drogenkunde
- Gefahrstoff-, Pflanzenschutz- und Umweltschutz
- Medizinproduktekunde
- Ernährungskunde und Diätetik
- Körperpflegekunde
- Physikalische Gerätekunde
- Mathematik I (fachbezogen)
- Pharmazeutische Gesetzeskunde, Berufskunde
Fachpraktischer Bereich:
- Chemisch-pharmazeutische Übungen einschließlich Untersuchungen von Körperflüssigkeiten
- Galenische Übungen
- Übungen zur Drogenkunde
- Apothekenpraxis einschließlich EDV
Wahlbereich: Zusatzunterricht zum Erwerb der Fachhochschulreife
- Deutsch II
- Englisch II
- Mathematik II
1. Prüfungsabschnitt am Ende des 2. Schuljahres:
schriftlich
- Allgemeine und pharmazeutische Chemie
- Galenik
- Botanik und Drogenkunde
- Arzneimittelkunde
mündlich
- Gefahrstoff-, Pflanzenschutz- und Umweltschutzkunde
- Medizinproduktekunde
- Pharmazeutische Gesetzeskunde, Berufskunde
praktisch
- Chemisch-pharmazeutische Übungen
- Übungen zur Drogenkunde
- Galenische Übungen
2. Prüfungsabschnitt nach dem halbjährigen Praktikum:
mündlich
- Apothekenpraxis
Anmeldung und Anmeldeverfahren:
Das Bewerbungsverfahren an öffentlichen beruflichen Schulen läuft online über das Portal BewO (https://bewo.kultus-bw.de/BewO). Der über BewO erstellte Aufnahmeantrag muss ausgedruckt und mit den Bewerbungsunterlagen bis zum 1. März an der Erstwunsch-Schule abgegeben werden. Eine persönliche Abgabe der Unterlagen ist nicht erforderlich, der Posteingangsstempel ist entscheidend. Eine schriftliche Bestätigung, dass eine Anmeldung per Post eingegangen ist, erfolgt nicht.