Berufsfachschule Altenpflegehilfe
Aufnahme am 09.09.2024 um 13.00 Uhr
Treffpunkt im Foyer
Im Mittelpunkt der Ausbildung stehen die Grundlagen für die Betreuung und Pflege älterer und pflegebedürftiger Menschen. Die Schülerinnen und Schüler sind nach erfolgreichem Abschluss in der Lage, in der Betreuung und Pflege des alten und pflegebedürftigen Menschen Maßnahmen der Grundpflege zu erkennen, zu planen, durchzuführen und zu evaluieren. Hierbei berücksichtigen die Schülerinnen und Schüler die individuellen Ressourcen des älteren und pflegebedürftigen Menschen. Sie unterstützen und fördern diese.
Ihren Arbeitsplatz haben Altenpflegehelfer (m/w/d) im medizinisch-sozialen Bereich, beispielsweise in Seniorenheimen, Altenpflegeheimen sowie in Kliniken oder Klinikabteilungen, die sich auf die Behandlung alter und kranker Menschen spezialisiert haben. Weitere typische Arbeitsplätze sind ambulante Pflegedienste.
Stundenumfang:
ca. 720 Stunden theoretischer Unterricht an zwei Tagen in der Woche (Studientage) und 2 Wochen im Blockunterricht
1. Jahr | |
1. Pflichtbereich | |
Religionslehre/Ethik | 40 |
Deutsch | 40 |
Aufgaben und Konzepte in der Altenpflege | 400 |
Unterstützung bei der Lebensgestaltung | 80 |
Rechtliche und institutionelle Rahmenbedingungen | 80 |
Altenpflege als Beruf | 40 |
2. Wahlpflichtbereich | |
z.B.:
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40 |
Summe:
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720 |
Die Prüfung wird vor dem Prüfungsausschuss der Berufsfachschule für Altenpflege durchgeführt.
Die Abschlussprüfung besteht aus drei Teilen:
- schriftlicher Teil
- praktischer Teil
- mündlicher Teil
Abschlusszeugnis: Altenpflegehelfer (m/w/d)
Die Anmeldung erfolgt ausschließlich über den Betrieb.
Nachfolgend eine Auflistung der erforderlichen Anmeldeunterlagen:
- Anmeldebogen der Schulart (zum Download weiter unten auf dieser Seite)
- Tabellarischer Lebenslauf mit Passbild
- Kopie des Schulabschlusszeugnis – das Originalzeugnis muss zur endgültigen Überprüfung am Aufnahmetag vorgelegt werden
- Aktuelles ärztliches Attest zum Nachweis der gesundheitlichen Eignung
- Ausbildungsvertrag (3-fache Ausfertigung) oder vorab eine schriftliche Bestätigung des Ausbildungsplatzes in Ihrer Einrichtung