Die Peter-Bruckmann-Schule
hat folgende Benutzerordnung für das EDV-Netz der Schule beschlossen: (Download
als *.pdf-Datei, 33 KB)
A. Allgemeines
Die Computereinrichtungen stehen den Schülerinnen und Schülern
im Rahmen des Unterrichts, der Gremienarbeit und im eigenverantwortlichen
Umgang zur Festigung der Medienkompetenz zur Verfügung.
Die Peter-Bruckmann-Schule gibt sich für den Umgang mit diesem Medium
die folgende Nutzungsordnung. Dabei gilt Teil B für jede Nutzung
der Schulcomputer, Teil C für die Nutzung außerhalb des Unterrichts.
B. Regeln für jede Nutzung
Passwörter
Alle Schülerinnen und Schüler erhalten eine individuelle Nutzerkennung
und wählen sich ein Passwort, womit sie sich an allen vernetzten
Computern der Schule anmelden können. Zu Beginn der ersten Benutzung
muss das eigene Benutzerkonto eingerichtet werden, indem das vorhandene
Standardkennwort in ein persönliches Kennwort geändert wird;
ohne individuelles Passwort ist keine Arbeit am Computer zulässig.
Nach Beendigung der Nutzung hat sich die Schülerin oder der Schüler
am PC abzumelden.
Für unter der Nutzerkennung erfolgte Handlungen werden Schülerinnen
und Schüler verantwortlich gemacht. Deshalb muss das Passwort vertraulich
gehalten werden. Das Arbeiten unter einem fremden Passwort ist verboten.
Wer ein fremdes Passwort erfährt, ist verpflichtet, dieses der Schule
(dem DV-Lehrer oder Klassenlehrer) mitzuteilen.
Verbotene Nutzungen
Die gesetzlichen Bestimmungen des Strafrechts, Urheberrechts und des
Jugendschutzrechts sind zu be- achten. Es ist verboten, pornographische,
gewaltverherrlichende oder rassistische Inhalte aufzurufen oder zu
versenden. Werden solche Inhalte versehentlich aufgerufen, ist die
Anwendung zu schließen und dem DV-Lehrer Mitteilung zu machen.
Datenschutz und Datensicherheit
Die Schule ist in Wahrnehmung ihrer Aufsichtspflicht berechtigt, den
Datenverkehr zu speichern und zu kontrollieren. Diese Daten werden
in der Regel nach einem Monat, spätestens jedoch zu Beginn eines
jeden neuen Schuljahres gelöscht. Dies gilt nicht, wenn Tatsachen
den Verdacht eines schwerwiegenden Missbrauches der schulischen Computer
begründen.
Die Schule wird von ihren Einsichtsrechten nur in Fällen des Verdachts
von Missbrauch und durch verdachtsunabhängige Stichproben Gebrauch
machen.
Eingriffe in die Hard- und Softwareinstallation
Veränderungen der Installation und Konfiguration der Arbeitsstationen
und des Netzwerkes sowie Manipulationen an der Hardwareausstattung sind
grundsätzlich untersagt. Fremdgeräte dürfen nicht an Computer
oder an das Netzwerk angeschlossen werden. Unnötiges Datenaufkommen
durch Laden und Versenden von großen Dateien (zum Beispiel Grafik-,
Video-, Audiofiles) aus dem Internet ist zu vermeiden. Sollte ein Nutzer
unberechtigt größere Datenmengen in seinem Arbeitsbereich
ablegen, ist die Schule berechtigt, diese Daten zu löschen.
Schutz der Geräte
Die Bedienung der Hard- und Software hat entsprechend den Instruktionen
zu erfolgen. Störungen oder Schäden sind sofort der für
die Computernutzung verantwortlichen Person zu melden. Wer schuldhaft
Schäden verursacht, hat diese zu ersetzen.
Die Tastaturen sind durch Schmutz und Flüssigkeiten besonders gefährdet.
Deshalb ist in allen DV-Räumen und während der Nutzung der
Schulcomputer Essen und Trinken verboten.
Nutzung von Informationen aus dem Internet
Der Internet-Zugang soll grundsätzlich nur für schulische Zwecke
genutzt werden. Als schulisch ist auch ein elektronischer Informationsaustausch
anzusehen, der unter Berücksichtigung seines Inhalts und des Adressatenkreises
mit der schulischen Arbeit im Zusammenhang steht. Das Herunterladen von
Anwendungen (Programmen etc.) ist nur mit Einwilligung der Schule zulässig.
Die Schule ist nicht für den Inhalt der über ihren Internet-Zugang
abrufbaren Angebote verantwortlich.
Im Namen der Schule dürfen weder Vertragsverhältnisse eingegangen
noch ohne Erlaubnis kostenpflichtige Dienste im Internet benutzt werden.
Bei der Weiterverarbeitung sind Urheber- oder Nutzungsrechte zu beachten.
Versenden von Informationen in das Internet
Werden Informationen in das Internet versandt, geschieht das unter dem
Absendernamen der Schule unter Beachtung der allgemeinen Umgangsformen.
Die Veröffentlichung von Internetseiten der Schule bedarf daher
der Genehmigung durch die Schulleitung.
Für fremde Inhalte ist das Urheberrecht zu beachten. So dürfen
Texte, gescannte Bilder oder onlinebezogene Materialien nur mit Erlaubnis
der Urheber in eigenen Internetseiten verwandt werden. Der Urheber ist
zu nennen, wenn dieser es wünscht.
Das Recht am eigenen Bild ist zu beachten. Die Veröffentlichung
von Fotos und Schülermaterialien im Internet ist nur gestattet mit
der Genehmigung der Schülerinnen und Schüler, im Falle der
Minderjährigkeit ihrer Erziehungsberechtigten.
C. Ergänzende Regeln für die Nutzung außerhalb
des Unterrichts
Nutzungsberechtigung
Außerhalb des Unterrichts kann im Rahmen der medienpädagogischen
Arbeit ein Nutzungsrecht gewährt werden. Die Entscheidung darüber
und welche Dienste genutzt werden können, trifft die Schulleitung
unter Beteiligung der schulischen Gremien.
Alle Nutzer werden über diese Nutzungsordnung unterrichtet. Die
Schülerinnen und Schüler, im Falle der Minderjährigkeit
ihre Erziehungsberechtigten, versichern durch ihre Unterschrift (siehe
Anlage), dass sie diese Ordnung anerkennen. Dies ist Voraussetzung für
die Nutzung.
Eigenes Arbeiten am Computer außerhalb des Unterrichts ist für
Schülerinnen und Schüler in Raum B0.206 (Schüleraufenthalt)
möglich.
Zu Beginn der Computer-Nutzung hat sich die Schülerin/der Schüler
in die in Raum B0.206 ausliegende Liste mit Namen, Klassenbezeichnung,
Uhrzeit und Nummer der genutzten Workstation einzutragen. Die Nutzung
ist ausdrücklich nur Schülern der Peter-Bruckmann-Schule gestattet.
Die Beendigung der Nutzung wird mit dem Eintrag der entsprechende Zeit
dokumentiert. Mit seiner Unterschrift bestätigt die Schülerin/der
Schüler den ordnungsgemäßen Zustand der Workstation.
Technische Mängel an den Geräten oder der Ausstattung sind
umgehend im Sekretariat zu melden.
Aufsichtspersonen
Als weisungsberechtigte Aufsicht können neben Lehrkräften und
sonstigen Bediensteten der Schule auch Eltern und für diese Aufgabe
geeignete Schülerinnen und Schüler eingesetzt werden. Sie sind
im Aufsichtsplan einzutragen.
Notebooks
Die Mitnahme von Notebooks außerhalb des Schulgebäudes ist
ausschließlich Lehrern und Lehrerinnen gestattet. Diesbezüglich
ist ein Entleihschein auszufüllen und im Sekretariat zu hinterlegen.
D.Schlussvorschriften
Diese Benutzerordnung ist Bestandteil der jeweils gültigen Hausordnung
und tritt am Tage nach ihrer Bekanntgabe durch Aushang in der Schule
in Kraft.
Einmal zu jedem Schuljahresbeginn findet eine Nutzerbelehrung statt,
die im Klassenbuch protokolliert wird.
Nutzer, die unbefugt Software von den Arbeitsstationen oder aus dem Netz
kopieren oder verbotene Inhalte nutzen, machen sich strafbar und können
zivil- oder strafrechtlich verfolgt werden.
Zuwiderhandlungen gegen diese Nutzungsordnung können neben dem Entzug
der Nutzungsberechtigung für das Netz und die Arbeitsstation schulordnungsrechtliche
Maßnahmen zur Folge haben.
(Erstellt auf Grundlage der Musterordnung des Unterausschuss Schulrecht
des Schulausses der Kultusministerkonferenz
Veröffentlicht: Dez. 2002 in „Multimedia-Empfehlungen“,
Schule und Medien; Baden-Württemberg)
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